Arbeitsrecht: 
          Vorsicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Kündigungen 
          und bei Aufhebungsverträgen
          
          Für 
          die Rechtsberatung ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass diese 
          bereits im Vorfeld sowohl für die Arbeitgeberseite als auch für 
          die Arbeitnehmerseite ratsam ist: nur so entwickelt sich ein Verständnis 
          für die Sicht der anderen Partei und beide Seiten können die 
          Sach- und Rechtslage richtig einschätzen (z.B. die Personalkosten 
          als Insolvenzrisiko für den Arbeitgeber einerseits, der Entzug 
          der Existenzgrundlage für den Arbeitnehmer durch die Kündigung 
          des Arbeitgebers andererseits). Dadurch können Rechtsstreitigkeiten 
          vermieden werden.                                                                 Artikel 
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          Insolvenzrecht: Die Möglichkeit zum fresh start
          
          Dieser Begriff 
          aus den USA wurde im März 2012 wieder in Berlin von unserer Bundesjustizministerin 
          in einem Vortrag vor Insolvenzrechtlern verwendet, um auch die Wirkung 
          der deutschen Insolvenzordnung für den Bürger zu verdeutlichen.
                                                                                                  
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